
Mit Taschengeldanspruch des Ehegatten wird der Anspruch des Ehegatten auf eine Geldzahlung zur freien Verwendung für seine persönlichen Zwecke bezeichnet. Anspruchsgrundlage sind die §§ 1360, 1360a. Ein Taschengeldanspruch besteht aber nur, wenn das Familieneinkommen ausreicht, um den notwendigen Bedarf der Familie zu decken. Hat der Taschengel...
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